Benachteiligte Gebiete


Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete

Die Neuabgrenzung von benachteiligten Gebieten in Rheinland-Pfalz begründet sich gemäß Artikel 32 "Bestimmungen der aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligten Gebieten" der ELER-VO 1305/2013. Für Rheinland-Pfalz wurde auf vorgenannter rechtlicher Basis eine aktuelle Gebietskulisse der benachteiligten Gebiete abgegrenzt, die die bisherige Abgrenzung nach Richtlinie 86/465/EWG zum 1. Januar 2019 abgelöst hat. Die Neuabgrenzung erfolgt zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik. In der nachstehenden Download-Liste stellen wir Ihnen neben einer tabellarischen Form (Excel-Datei) auch eine Shape-Datei mit Auflistung der rheinland-pfälzischen Gemarkungen zur Verfügung.

Hinweis:
Für die Planung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 und der Landesverordnung über Gebote für Solaranlagen auf Ackerland- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebiete sind sowohl die Neuabgrenzung gemäß der ELER-VO 1305/2013 als auch die Abgrenzung der Richtlinie 86/465/EWG heranzuziehen.

In Bezug auf die Abgrenzung der Richtlinie 86/465/EWG ist folgende Darstellung der Clearingstelle EEG KWKG maßgeblich: www.clearingstelle-eeg-kwkg.de. Für diesbezügliche Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (MKUEM) unter der folgenden E-Mail-Adresse: PV-FF-VO[at]mkuem.rlp.de