
Übersicht zur Umsetzung im Bundesland Rheinland-Pfalz
Zusammensetzung einer Operationellen Gruppe:
- Zusammenarbeit von mindestens drei Akteuren (mindestens ein Akteur aus der Land- und Forstwirtschaft) aus verschiedenen Ebenen der Wertschöpfungskette
- Sitz der Geschäftsstelle der Operationellen Gruppe (OG) in Rheinland-Pfalz („Anwendung des Regionalprinzips“).
- Mit Zustimmung der Verwaltungsbehörde des EPLR (Antrag der OG), in dem kooperierende Partner der OG ihren Sitz haben, können einzelne Vorhaben/Projekte der Partner einer programmübergreifenden OG nach den Vorgaben des jeweiligen EPLR, in dem Projektpartner seinen Sitz hat, als EIP-Projekt gefördert werden.
Verfahren zur Auswahl:
Die Auswahl Operationeller Gruppen erfolgt gemeinsam mit einem von den OG vorzulegenden Aktionsplan zur Beschreibung des geplanten Innovationsprojektes im Rahmen von Aufrufen („Calls“) durch die ELER-Verwaltungsbehörde unter Vorgabe landesspezifischer Leitthemen.
Ein erster Förderaufruf wurde im Sommer 2015 gestartet. Im Januar 2016 wurden 10 Operationelle Gruppen ausgewählt, die nun zu einer Förderung berechtigt sind. Siehe hierzu auch die obenstehende Pressemeldung vom 5. Februar 2016.
Vorgabe von Leitthemen:
- Lösungsansätze für eine nachhaltige, ressourcen-, klima- und umweltschonende sowie tiergerechte Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft,
- Entwicklung effektiver und umweltgerechter Anbau- und Nutzungsverfahren (Pflanzenproduktion, Sorten, Düngung, Bodenbearbeitung, Weinbau, Beregnung, etc.),
- Verbesserung der wirtschaftlichen Rentabilität für die Primärerzeuger und Stärkung der Akteure entlang regionaler Wertschöpfungsketten in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft (einschließl. vor- und nachgelagerter Bereiche).
Geforderte Darlegung im Aktionsplan:
- Angabe der Mitglieder und des Sitzes der OG,
- Darlegung des Handlungsbedarfs,
- Beschreibung der Zielsetzung und der zu erwartenden Ergebnisse des innovativen Projektes im Rahmen,
- Darlegung eines nachvollziehbaren Zeit- und Kostenplans (Nachweis der Eigenmittel),
- Verpflichtung zur nachträglichen Veröffentlichung der Ergebnisse des Pilotprojekts durch die OG, insbesondere durch das EIP-Netzwerk.
Voraussetzungen für die Benennung einer OG:
Zur Bewertung der Konzepte Operationeller Gruppen (Aktionsplan) wird die Verwaltungsbehörde einen Ausschuss einrichten. Die Auswahl-/Bewertungskriterien werden spezifisch zu den Calls festgelegt.
Mögliche Kriterien:
- Innovationsansatz deckt Lücke in Rheinland-Pfalz,
- Projekt beinhaltet einen neuartigen ökonomischen und/ oder technischen bzw. verfahrensmäßigen Ansatz und leistet einen Beitrag zur Wertschöpfungskette,
- nachvollziehbarer Zeit- und Kostenplan (gesicherte Kofinanzierung, Laufzeit von maximal vier Jahren),
- nachvollziehbare Ableitung der zur Problemlösung erwarteten Ergebnisse.
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