
Umsetzung in Rheinland-Pfalz
Die Umsetzung erfolgt im Rahmen von Förderaufrufen („Calls“) durch die ELER-Verwaltungsbehörde unter Vorgaben von Leitthemen:
- Lösungsansätze für eine nachhaltige, ressourcen-, klima- und umweltschonende sowie tiergerechte Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft,
- Entwicklung effektiver und umweltgerechter Anbau- und Nutzungsverfahren (Pflanzenproduktion, Sorten, Düngung, Bodenbearbeitung, Weinbau, Beregnung, etc.),
- Verbesserung der wirtschaftlichen Rentabilität für die Primärerzeuger und Stärkung der Akteure entlang regionaler Wertschöpfungsketten in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft (einschließlich vor- und nachgelagerter Bereiche).
Weitere Leitthemen (bspw. auf Vorschlag der WiSo-Partner*innen) können in Abstimmung mit dem EULLE-Begleitausschuss aufgegriffen werden.
Am 29. November 2022 fand eine Informationsveranstaltung über Erfahrungen, Innovationen und Perspektiven zu EIP-Agri in Rheinland-Pfalz statt. Die Präsentation ist hier veröffentlicht.
Zusammensetzung einer Operationellen Gruppe (OG):
- Zusammenarbeit von mindestens drei Akteuren*innen (mindestens ein Akteur*in aus der Land- und Forstwirtschaft) aus verschiedenen Ebenen der Wertschöpfungskette
- Sitz der Geschäftsstelle der OG) muss in Rheinland-Pfalz liegen („Anwendung des Regionalprinzips“).
- Mit Zustimmung der Verwaltungsbehörde des EPLR (Antrag der OG), in dem kooperierende Partner der OG ihren Sitz haben, können einzelne Vorhaben / Projekte der Partner einer programmübergreifenden OG nach den Vorgaben des jeweiligen EPLR, in dem Projektpartner seinen Sitz hat, als EIP-Projekt gefördert werden.
Verfahren zur Auswahl der EIP-Ari-Vorhaben / potenzieller OG:
- Die Auswahl der EIP-Agri-Vorhaben bzw. potenzieller OG erfolgt unter Vorlage eines Aktionsplans über einen Bewertungsausschuss. Die Auswahl-/Bewertungskriterien werden spezifisch zu den Förderaufrufen festgelegt und mit dem EULLE-Begleitausschuss abgestimmt.
Geforderte Darlegung im Aktionsplan:
- Angabe der Mitglieder, ihrer Funktion im Vorhaben und des Sitzes der OG,
- Darlegung des Handlungsbedarfs,
- Beschreibung der Zielsetzung und der zu erwartenden Ergebnisse des innovativen Projektes im Rahmen,
- Darlegung eines nachvollziehbaren Zeit- und Kostenplans (Nachweis der Eigenmittel),
- Verpflichtung zur nachträglichen Veröffentlichung der Ergebnisse des EIP-Vorhabens durch die OG, insbesondere durch das EIP-Netzwerk.
Nachstehend einige grundsätzliche Kriterien zur Bewertung eingereichter Aktionspläne:
- Innovationsansatz deckt Bedarf / Lücke in Rheinland-Pfalz,
- Vorhaben beinhaltet einen neuartigen ökonomischen und/ oder technischen bzw. verfahrensmäßigen Ansatz und leistet einen Beitrag zur Wertschöpfungskette,
- nachvollziehbarer Zeit- und Kostenplan (gesicherte Kofinanzierung, Laufzeit von maximal vier Jahren),
- nachvollziehbare Ableitung der zur Problemlösung erwarteten Ergebnisse.
Weitere hilfreiche Informationen:
Weitere verwandte Innovationsförderprogramme:
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