Allgemeines | ||||||||||||||||||||||||
*** Nähere Informationen zur Förderperiode auf der rheinland-pfälzischen Webseite zum GAP-Strategieplan ***
Erstmals werden in der Förderperiode 2023-2027 die beiden Säulen der GAP über einen GAP-Strategieplan pro Mitgliedstaat umgesetzt werden, der die Finanzierung sämtlicher Interventionen mit Mitteln der beiden EU-Agrarfonds (EGFL, ELER) umfasst. Die GAP ab 2023 verfolgt die Hauptziele, einen intelligenten, krisenfesten und diversifizierten Agrarsektor zu fördern und die Ernährungssicherheit zu gewährleisten, Umweltpflege und Klimaschutz deutlich zu verbessern und das sozioökonomische Gefüge der ländlichen Räume zu stärken. Dabei sind die wirtschaftlichen Chancen aller Akteure der Wertschöpfungsketten gerade auch mit Blick auf die Lebensmittel- und Ernährungssicherheit unabhängig von Sektoren, Produktionsweisen oder Vermarktungswegen zu erschließen und nachhaltige Wirtschaftsweisen wie der ökologische Landbau weiter auszubauen. Zur Finanzierung der neuen GAP steht auf die einzelnen Jahre bezogen annähernd das gleiche Budget zur Verfügung wie in der Förderperiode 2014-2020 (Verlängerung bis 2022), wobei die Einkommenswirkung der Direktzahlungen deutlich abnimmt. Aktuelles zur Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2023 Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat den Entwurf des GAP-Strategieplans am 21. Februar 2022 bei der Europäischen Kommission zur Genehmigung eingereicht. Ausführliche Informationen zur Gemeinsamen Agrarpolitik und zum GAP-Strategieplan für Deutschland sind über folgende Links nachzulesen:
GAP-Strategieplan in Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz erhält für die Jahre 2023-2027 in der Summe rd. 1,54 Milliarden Euro an EGFL-/ELER-Mitteln für Landwirtschaft und Weinbau, Umwelt-, Natur- und Klimaschutz sowie für die Entwicklung ländlicher Räume. Mit der „Grünen Architektur“ erfolgt ein Paradigmenwechsel in der neuen GAP. Aufgrund der erweiterten Konditionalität, den „Öko-Regeln“ in der 1. Säule“, der Stärkung der fünfjährigen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) einschließlich der Förderung des ökologischen Landbaus in der 2.Säule sowie der Förderung von Umweltinvestitionen sollen die Klima- und Umweltwirkungen verstärkt werden. Rheinland-Pfalz wird alle sieben national beschlossenen Öko-Regeln vorsehen. Allein hierfür sind in den Jahren 2023-2027 EGFL-Mittel in Höhe von 191,31 Mio. Euro vorgesehen. Auch die Förderung von Junglandwirtinnen und Junglandwirte wird verbessert. Rheinland-Pfalz kann nur die sektoralen Interventionen der ersten Säule der GAP (bspw. Weinförderung) sowie die ELER-Förderung der zweiten Säule gestalten. Die sektoralen Interventionen werden bis auf die Stärkung der Umweltinvestitionen in ihrer Ausgestaltung grundsätzlich beibehalten. Für die sektoralen Interventionen im Weinbau sind rund 87,96 Mio. Euro vorgesehen. Dazu zählen bspw. die Förderung der Umstrukturierung von Rebflächen oder kellerwirtschaftliche Investitionen. Rheinland-Pfalz konnte insofern die Umsetzung seiner Ziele gezielt angehen. In Anhörungen wurden gemeinsam mit den Akteurinnen und Akteuren aus den Landwirtschafts- und Umweltverbänden sowie den Wirtschafts- und Sozialpartnerinnen und -partnern über eine zukunftsfähige rheinland-pfälzische Agrarpolitik diskutiert. Mit den vorgebrachten Erkenntnissen und Ergebnissen entwickelte Rheinland-Pfalz anhand von vier strategischen Querschittszielen 16 Interventionen mit über 90 Fördergegenständen. Für die 2. Säule der GAP sollen im GAP-Strategieplan die Handlungsschwerpunkte des Entwicklungsprogramms EULLE 2014-2020 fortgeschrieben werden. Das Portfolio wird unter Berücksichtigung der Koalitionsvereinbarung gegenüber dem Entwicklungsprogramm EULLE leicht verändert. Dabei soll trotz Einführung der Öko-Regeln in der 1. Säule der vergleichsweise hohe Anteil der Umweltmaßnahmen wie die Förderung des ökologischen Landbaus in Rheinland-Pfalz beibehalten werden. Um den Generationenwechsel und die Nachfolge im Bereich der Landwirtschaft zu sichern, wird zukünftig die Existenzgründung gefördert. Die ELER-Mittel verteilen sich auf die vier Handlungsschwerpunkte in Rheinland-Pfalz wie folgt:
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