Der EULLE-Begleitausschuss ist ein partnerschaftliches und dialogorientiertes Gremium von insgesamt mehr als 100 Mitgliedern und setzt sich aus Vertretern der Landesregierung, der Wirtschafts- und Sozialpartner (unter anderem Bauernverbände und Kammern), der Zivilgesellschaft (unter anderem Frauenorganisationen, Umweltverbände, Kirchen), der lokalen Behörden, des Bundes sowie der Europäischen Kommission zusammen. Er tagt etwa zwei Mal im Jahr: Am 17. Juni 2015 hat er mit der konstituierenden Sitzung seine Arbeit für die Förderperiode 2014-2020 aufgenommen.

Eine grundsätzliche Aufgabe des EULLE-Begleitausschusses ist es, die zielgerichtete, leistungsfähige und wirksame Umsetzung des EPLR EULLE zu überwachen. Der Begleitausschuss prüft hierzu die Tätigkeiten und Ergebnisse der im Zusammenhang mit dem Monitoring und der Evaluierung kontinuierlich erhobenen Daten. Diese Erkenntnisse nutzt er zur kontinuierlichen Anpassung und Weiterentwicklung des EPLR EULLE.

Mit dem Begleitausschuss werden die Auswahlkriterien für die Projekte vorab abgestimmt. Die jährlichen und erweiterten Durchführungsberichte werden vor der Übermittlung an die EU-Kommission dem EULLE-Begleitausschuss zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt. Darüber hinaus kann der EULLE-BGA losgelöst von den vorzulegenden Berichten jederzeit Ideen und Vorschläge zur Verbesserung des EPLR EULLE einbringen. Damit nimmt er seine Aufgaben entsprechend Art. 49 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 und Art. 74 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 wahr.