Investitionsförderung

Teilmaßnahmen
  • M 4.1 a) - Argarinvestitionsförderprogramm (AFP)
  • M 4.2 b) - Förderung der Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen
  • M 4.3 c) - Förderung des landwirtschaftlichen Wegebaus außerhalb der Flurbereinigung
  • M 4.3 d) - Förderung zur Erschließung von Rebflächen in Steillagen einschließlich Erhalt von Weinbergsmauern
  • M 4.1 e) - Förderung von Investitionen für Spezialmaschinen und Umweltinvestitionen (FISU)
  • M 5 - Wiederaufbau von durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignissen geschädigtem landwirtschaftlichem Produktionspotenzial sowie Einführung geeigneter vorbeugender Maßnahmen (Hochwasserschutz)
  • M 6.4 a) - Förderung von Investitionen zur Einkommensdiversifizierung (FID)
  • M 6.4 b) - Förderung von Investitionen für den überbetrieblichen Maschineneinsatz sowie in die Verarbeitung und Vermarktung regionaler Erzeugnisse im Rahmen regionaler Wertschöpfungsketten
      1. Förderung von Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung regionaler Erzeugnisse im Rahmen regionaler Wertschöpfungsketten (WSK)
      2. Förderung von Investitionen für den überbetrieblichen Maschineneinsatz (FÜM)
  • M 7.6 b) - Erhaltungs-, Wiederherstellungs- und Verbesserungsmaßnahmen von Gebieten mit hohem Naturschutzwert (Natura 2000 Gebiete)
  • M 7.2 d) - Förderung von Investitionen in die Schaffung, Verbesserung oder Ausdehnung aller Arten von kleinen Infrastrukturen, insbe. von Radwegen / Pendlerrouten
Die Auswahl der zu fördernden Anträge findet in sogenannten Auswahlverfahren an bestimmten festgelegten Terminen statt.
In der folgenden Liste finden Sie die Termine der Auswahlverfahren im Jahr 2024 sowie die Termine der letztmöglichen Vorlage der Anträge:

Teilmaßnahme(n) 2024
Termine der Auswahlverfahren
letztmögliche Antragsvorlage
Budget EUR
Ergebnisse der Auswahlverfahren
M 4.1 a)
N.N.
N.N.

M 4.2 b)
N.N.
N.N.

M 4.3 c)
N.N.
N.N.

M 4.3 d)
N.N.
N.N.

M 4.1 e)
N.N.
N.N.

M 6.4 a)
N.N.
N.N.

M 6.4 b) WSK
- / -
- / -

M 6.4 b) FÜM
14. März 2024
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40.000,00

M 7.2 d)
N.N.
N.N.