Detzem (WG) [71084]

Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1

Zust. Dienststelle: DLR Mosel mit Dienstsitz: Trier

 
© Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel
 
Diese Veröffentlichung erfolgt nachrichtlich. Der Verwaltungsakt wird ortsüblich bekannt gemacht in den Mitteilungsblättern der Verbandsgemeinden Schweich an der Römischen Weinstraße, Hermeskeil,
Thalfang am Erbeskopf, Bernkastel-Kues und Wittlich-Land.


Öffentliche Bekanntmachung

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Detzem (WG), Teilgebiet 1 „In der Löf“, Landkreis Trier-Saarburg
Ladung zur Bekanntgabe des durch den Nachtrag II geänderten Flurbereinigungsplanes und zum Anhörungstermin über den Inhalt des geänderten Flurbereinigungsplanes


I. Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Detzem (WG), Teilgebiet 1 „In der Löf“, Landkreis Trier-Saarburg wird den Beteiligten der durch den Nachtrag II geänderte Flurbereinigungsplan gemäß §§ 59 Abs. 1 und 60 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), in der jeweils geltenden Fassung,

am Donnerstag, den 05.11.2026
vormittags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und nachmittags von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
im Bürgerhaus, Neustraße 16, 54340 Detzem

bekannt gegeben.

Der geänderte Flurbereinigungsplan liegt in dieser Zeit zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Beauftragte des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (im Folgenden kurz „DLR“ genannt) werden die neue Feldeinteilung erläutern und Auskünfte erteilen. Auf Antrag können einzelne Beteiligte zu einem späteren Zeitpunkt in ihre neuen Grundstücke örtlich eingewiesen werden. Es liegt im eigenen Interesse der Beteiligten, diesen Termin, der eigens zur Auskunftserteilung und Erläuterung sowie zur örtlichen Einweisung bestimmt ist, wahrzunehmen. Im Anhörungstermin (vgl. Ziffer II. dieser Ladung) besteht erfahrungsgemäß nicht die Möglichkeit, eingehende Auskünfte über die Abfindung einzelner Teilnehmer zu erteilen.

Die Karten, aus denen die Beteiligten die Abfindungsgrundstücke ersehen können,
können auch im Internet unter http://www.dlr-mosel.rlp.de eingesehen werden (rechts unter „Direkt zu“: Bodenordnungsverfahren → Detzem Teilgebiet 1 In der Loef → 5. Karten → Zuteilungskarte_Nachtrag_2_Blatt 1 bis 5.pdf).

Jeder vom Nachtrag II betroffene Teilnehmer erhält einen Auszug aus dem geänderten Flurbereinigungsplan, der seine neuen Grundstücke nach Fläche und Wert sowie das Verhältnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ihm Eingebrachten nachweist. Der Auszug ist zu den Terminen mitzubringen. Wenn Teilnehmer Bevollmächtigte benannt haben oder Vertreter bestellt sind, geht der Auszug an den Bevollmächtigten bzw. Vertreter.


II. Zur Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des durch den Nachtrag II geänderten Flurbereinigungsplanes wird hiermit gemäß §§ 59 Abs. 2 und 60 FlurbG der Termin anberaumt auf

Donnerstag, den 05.11.2026 um 15.00 Uhr
im Bürgerhaus, Neustraße 16, 54340 Detzem.

Die Beteiligten werden hiermit geladen als

1) Teilnehmer für ihre dem Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren unterliegenden Grundstücke und
2) Inhaber von Rechten an Grundstücken, die dem Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren unterliegen.

Der Nachtrag II zum Flurbereinigungsplan Detzem (WG), Teilgebiet 1 „In der Löf“ wurde aufgestellt

1. zur Erledigung von Anträgen, die dem Zweck des ländlichen Bodenordnungsverfahrens dienen,

2. zur Erledigung der von einzelnen Beteiligten gegen den Flurbereinigungsplan erhobenen Widersprüche,

3. zur Übernahme von Eigentumsänderungen im alten Bestand, soweit sie noch nicht bei der Abfindung berücksichtigt wurden und daher eine Änderung der Abfindung begründen (auch Belastungen) und

4. zur Behebung offenbarer Unrichtigkeiten im Flurbereinigungsplan gemäß § 132 FlurbG.

Widersprüche gegen den Inhalt des durch den Nachtrag II geänderten Flurbereinigungsplanes müssen die Beteiligten zur Vermeidung des Ausschlusses entweder im Anhörungstermin vorbringen oder innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Anhörungstermin (also vom 06.11.2026 bis zum 19.11.2026) beim DLR Mosel, Görresstr. 10, 54470 Bernkastel-Kues schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, schriftformersetzend nach
§ 3 a Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und § 9 a Abs. 5 des Onlinezugangsgesetzes oder zur Niederschrift (letzteres nur beim DLR Mosel, Dienstsitz Trier, Tessenowstr. 6, 54295 Trier) erheben. Die im Anhörungstermin vorgebrachten Widersprüche werden in eine Niederschrift aufgenommen.

Eingaben oder Vorsprachen beim DLR oder bei sonstigen Stellen vor dem Anhörungstermin sind zwecklos und haben keinerlei rechtliche Wirkungen.

Beteiligte, die keine Widersprüche beabsichtigen, oder erhobene Widersprüche nicht aufrechterhalten wollen, brauchen zum Anhörungstermin nicht zu erscheinen.

Wer an der Wahrnehmung des Termins verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte muss seine Vertretungsbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nachweisen. Dies gilt auch für Eheleute bzw. Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, falls sie sich gegenseitig vertreten.

Vollmachtsvordrucke können beim DLR Mosel in Empfang genommen werden. Der Vollmachtsvordruck steht auch im Internet unter http://www.dlr-mosel.rlp.de (rechts unter „Direkt zu“: Bodenordnungsverfahren → Detzem Teilgebiet 1 In der Loef → 10. Formulare und Merkblätter) zum Download bereit.

Der Vollmachtgeber muss seine Unterschrift amtlich beglaubigen lassen (z.B. durch die Verbandsgemeindeverwaltung). Als Geschäft, das der Durchführung der Vereinfachten Flurbereinigung dient, ist die Beglaubigung der Unterschrift gemäß § 108 FlurbG und § 6 Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz in seiner derzeit gültigen Fassung kosten- und gebührenfrei.

Liegt dem DLR bereits eine entsprechende Vollmacht vor, so ist eine erneute Vorlage nicht erforderlich, da die einmal erteilte Vollmacht für das gesamte Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren gilt.


III. Zusatz für die Inhaber von Rechten an Grundstücken:
Nebenbeteiligte, deren Rechte aus dem Grundbuch ersichtlich sind, erhalten mit dieser Ladung ebenfalls einen Auszug aus dem geänderten Flurbereinigungsplan. Für die Rechte haften die im Auszug näher bezeichneten Abfindungsgrundstücke. Die bisher haftenden alten Grundstücke können anhand der im Auszug gemachten Angaben über die Grundbucheintragungen festgestellt werden.
Das eingetragene Recht bleibt - sofern es nicht die Festsetzung „Löschung von Eintragungen“ erhält - im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren durch Ausweisung von entsprechendem neuen Grundbesitz gewahrt, und der neue Grundbesitz tritt bezüglich der Belastungen anstelle des alten Grundbesitzes.


IV. Besitz und Nutzung der von diesem Nachtrag betroffenen Grundstücke gehen zu dem in der Ergänzungsanordnung zur vorläufigen Besitzeinweisung vom 25.10.2024 festgesetzten Zeitpunkt auf die Planempfänger über.
Die Ergänzungsanordnung wird öffentlich bekanntgemacht. Sie wird zusammen mit den Überleitungsbestimmungen zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt. Die Ergänzungsanordnung und die Überleitungsbestimmungen stehen auch im Internet unter http://www.dlr-mosel.rlp.de (rechts unter „Direkt zu“: Bodenordnungsverfahren → Detzem Teilgebiet 1 In der Loef → 4. Bekanntmachungen) zur Verfügung.


V. Die im Flurbereinigungsplan und in den Nachträgen festgesetzten zu zahlenden Geldausgleiche werden fällig einen Monat nach schriftlicher Anforderung. Über die auszuzahlenden Geldausgleiche erhalten die betroffenen Teilnehmer einen Scheck bzw. eine Aufforderung, ihre Bankverbindung mitzuteilen.



Trier, den 02.10.2026

DLR Mosel

Im Auftrag

Gez. Simon Liefgen

letzte Aktualisierung: 10/06/2026
 

1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachungen
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trier
8. Verfahrensdaten
9. Verfahrensbilder
10. Formulare und Merkblätter

 
1. Verfahrensgebietoben
 
Satzung der Aufbaugemeinschaft (AG) Detzem
(nachrichtlich, da die AG keine Homepage hat).
Die AG ist unabhängig von der Flurbereinigung und somit auch von der Teilnehmergemeinschaft (TG).
 
 
2. Ziele des Verfahrensoben
 
 
3. Verfahrensablaufoben
 
Einleitende Informationen 11/28/2017
Anordnungsbeschluss 11/28/2018
Wahl des Vorstandes der TG
Feststellung der Wertermittlung
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungenoben
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Flurbereinigungsbeschluss
(eingestellt am 29.11.2018)
Signalisierung von Vermessungspunkten
(eingestellt am 17.01.2019)
Aufhebung der Meldepflicht wegen der Signalisierung von Vermessungspunkten
(eingestellt am 09.04.2019)
Teilungsbeschluss vom 11.04.2019
(eingestellt am 11.04.2019)
1. Änderungsbeschluss
(neu eingestellt am 26.10.2021)
 
5. Kartenoben
 
Übersichtskarte zum Untersuchungsgebiet
(eingestellt am 14.11.2017)
Übersichtskarte zum Einleitungsbeschluss
(eingestellt am 29.11.2018)
Übersichtskarte zum Teilungsbeschluss
(neu eingestellt am 12.04.2019)

© Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel
 
6. Vorstand der TGoben
 
Vorsitz der TG:
Anschrift:
Telefon:
Email:
sonstige Mitglieder:
 
©
 
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trieroben
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
54470 Bernkastel-Kues, Görresstrasse 10
Email:
dlr-Mosel@dlr.rlp.de
 
Gruppenleitung:
Liefgen, Simon
Sachgebietsleitung Planung und Vermessung:
Sachgebietsleitung Verwaltung:
Graul, Heike
Sachgebietsleitung Landespflege:
Sachgebietsleitung Bau:
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdatenoben
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
128 ha
Anzahl der Ordnungsnummern (Eigentumsverhältnisse):
0
Kosten:
Finanzierung:
beteiligte Gemeinden:
Detzem
 
9. Verfahrensbilderoben
 

© DLR
 


www.landentwicklung.rlp.de




10. Formulare und Merkblätter



Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken

Informationsblatt Planwunschtermin
Merkblatt Dauergrünland
Zustimmungserklärung der Eigentümer zur Aufteilung gemeinschaftlichen Eigentums
Informationsblatt Vermessung und Abmarkung in Bodenordnungsverfahren
Antrag auf Abmarkung
Vollmacht
Vollmacht zur Vertretung bei der Vorstandswahl