Trier-Tiergartental [71032]

Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1

Zust. Dienststelle: DLR Mosel mit Dienstsitz: Trier

 
© Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel
 
Diese Veröffentlichung erfolgt nachrichtlich. Sie wird ortsüblich bekannt gemacht in dem Mitteilungsblatt
der Stadt Trier.

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Trier-Tiergartental
Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Unanfechtbarkeit der Genehmigung des 3. Änderung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen (Plan nach § 41 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)) und der Prüfung seiner Auswirkungen auf die Umwelt

In der Vereinfachten Flurbereinigung Trier-Tiergartental hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion die Plangenehmigung für die 3. Änderung des Planes nach § 41 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), in der jeweils geltenden Fassung mit Datum vom 27.11.2025 (Az. 6041-0166#2025/0382 Ref_44) erlassen. Sie hat den Plan in technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht überprüft und hierbei festgestellt, dass die Belange der Land- und
Forstwirtschaft, der Wasserwirtschaft, des Natur- und Umweltschutzes untereinander und
gegeneinander abgewogen sowie die Grundsätze der allgemeinen Landeskultur und der
Landentwicklung gewahrt wurden. Sie hat sich ferner davon überzeugt, dass bei der Aufstellung der Änderung des Planes die Bestimmungen des Flurbereinigungsgesetzes und der weiteren von der Anlagenplanung berührten Gesetze berücksichtigt wurden und die Voraussetzungen für die Plangenehmigung vorliegen.

Die Genehmigung der 3. Änderung des Planes nach § 41 FlurbG ist seit dem
30.12.2025 unanfechtbar.

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion hat die Umweltauswirkungen bewertet. Insbesondere wurden im Hinblick auf eine wirksame Umweltvorsorge die Vorschriften des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. vom 18.03.2021 (BGBl. I Nr. 14, S. 540), in der jeweils geltenden Fassung bei der Entscheidung berücksichtigt (Umweltverträglichkeitsprüfung in der Flurbereinigung).

Weiterhin wurde nachgewiesen, dass durch die Flurbereinigungsplanung keine erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele von NATURA2000-Gebieten zu erwarten sind, da Schutzgebiete nach Vogelschutz- und FFH-Richtlinie weder direkt noch angrenzend betroffen sind.

Die Entscheidungsgründe sind in der Plangenehmigung benannt und können beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel, Dienstsitz Trier, Tessenowstr. 6, 54295 Trier eingesehen werden.

Rechtsansprüche werden durch diese Veröffentlichung nicht begründet.

Trier, den 13.01.2026

DLR Mosel

Im Auftrag

Simon Liefgen
letzte Aktualisierung: 01/14/2026
 

1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachungen
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trier
8. Verfahrensdaten
9. Verfahrensbilder
10. Formulare und Merkblätter

 
1. Verfahrensgebietoben
 
 
 
2. Ziele des Verfahrensoben
 
Erhalt der WeinKulturLandschaft; Verbesserung der Erschließung und Bewirtschaftung der Rebflächen; Arrondierung der Rebflächen für eine maschinelle Bewirtschaftung; die Stadt Trier soll bei der geplanten Renaturierung des Tiergartenbaches unterstützt werden, indem breite Uferstreifen ausgewiesen werden sollen; es sollen landespflegerische Maßnahmen wie Saum- und Bandstrukturen angelegt werden; es sollen notwendige Flächen zur Herstellung einer durchgängigen Wander- und Wirtschaftswegeverbindung bereitgestellt werden; das Liegenschaftskataster soll aktualisiert werden
 
3. Verfahrensablaufoben
 
Einleitende Informationen 03/29/2012
Anordnungsbeschluss 12/16/2013
Wahl des Vorstandes der TG 06/17/2014
Feststellung der Wertermittlung 02/20/2018
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 04/10/2017
Planwunschtermin 12/19/2017
Allgemeiner Besitzübergang 04/23/2018
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 11/29/2018
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungenoben
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Flurbereinigungsbeschluss vom 16.12.2013
Signalisierung von Vermessungspunkten
Aufhebung der Meldepflicht wegen der Signalisierung von Vermessungspunkten
Einladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
(eingestellt am 22.05.2014)
Vorläufige Anordnung gem.
§ 36 FlurbG

(eingestellt am 03.05.2017)
Unanfechtbarkeit der Plangenehmigung
(eingestellt am 06.07.2017)
1. Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung und
2. Ladung zum Planwunschtermin
(eingestellt am 24.10.2017)
Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
(eingestellt am 20.02.2018)
Vorläufige Besitzeinweisung gemäß § 65 FlurbG
(eingestellt am 22.03.2018)
Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zum Anhörungstermin über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes
(eingestellt am 30.10.2018)
Vorläufige Besitzeinweisung gemäß § 65 FlurbG
(neu eingestellt am 06.11.2018)
Änderungsbeschluss
(eingestellt am 25.08.2020)
2. Änderung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen (Plan nach § 41 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)) und der Prüfung seiner Auswirkungen auf die Umwelt
(eingestellt am 18.01.2022)
Ladung zur Bekanntgabe des durch den Nachtrag I geänderten Flurbereinigungsplanes
(eingestellt am 20.01.2022
Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen:
- Verzeichnis der Festsetzungen und
- Erläuterungsbericht
(eingestellt am 27.02.2025)
Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen:
- Verzeichnis der Festsetzungen (1. Änderung)
(eingestellt am 27.02.2025)
Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen:
- Verzeichnis der Festsetzungen
(2. Änderung) und

- Erläuterungsbericht
(2. Änderung)

(eingestellt am 27.02.2025)
Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen mit landespflegerischem Begleitplan;
3. Änderung
- Deckblatt
- Verzeichnis der Festsetzungen und
- Erläuterungsbericht
- Genehmigung
(neu eingestellt am 27.11.2025)

Hinweis: die zugehörige Karte zum Plan (Bestandteil 1.1) finden Sie unter Karten
Unanfechtbarkeit der Genehmigung der 3.
Änderung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen (Plan
nach § 41 (FlurbG))
(neu eingestellt am 14.01.2026)
 
5. Kartenoben
 
Karte zur vorläufigen Anordnung gem. § 36 FlurbG
Karte zum Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen (nach § 41 FlurbG)
(eingestellt am 05.09.2017)
Wertermittlungskarte Alter Bestand
(eingestellt am 19.10.2017)
Karte zur vorläufigen Besitzeinweisung gemäß § 65 FlurbG
(eingestellt am 23.03.2018)
Zuteilungskarte zur Planvorlage
(eingestellt am 05.11.2018)
Zuteilungskarte zum Nachtrag I
(eingestellt am 20.01.2022)
Karte zum Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen (gem. § 41 FlurbG):
- 1. Änderung sowie

- Legende zur Karte zum Wege- und Gewässerplan (gem. § 41 FlurbG)
(eingestellt am 27.02.2025)
Karte zum Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen (gem. § 41 FlurbG):
- 2. Änderung

(eingestellt am 27.02.2025)
Karte zum Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen mit landespflegerischem Begleitplan; 3. Änderung (Bestandteil 1.1)
(neu eingestellt am 27.11.2025)

© Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel
 
6. Vorstand der TGoben
 
Vorsitz der TG:
Hans-Josef Faber
Anschrift:
Auf Der Redoute 6 a, 54296 Trier
Telefon:
0651/9360-34353
Email:
sonstige Mitglieder:
Von Nell Georg Fritz
Schmidgen Rudolf
Kellermann Martin
Jodes Alois
Faas Guido
 
©
 
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trieroben
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
54470 Bernkastel-Kues, Görresstrasse 10
Email:
dlr-Mosel@dlr.rlp.de
 
Gruppenleitung:
Liefgen, Simon
Sachgebietsleitung Planung und Vermessung:
Theis, Bernhard
Sachgebietsleitung Verwaltung:
Graul, Heike
Sachgebietsleitung Landespflege:
Ness, Carsten
Sachgebietsleitung Bau:
Candels, Alexandra
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdatenoben
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
36 ha
Anzahl der Ordnungsnummern (Eigentumsverhältnisse):
24
Kosten:
Finanzierung:
Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift über die Förderung von Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz ergibt sich im Flurbereinigungsverfahren Trier-Tiergartental eine Bezuschussung der zuwendungsfähigen Ausführungskosten in Höhe von 80 v.H., sodass der von den Beteiligten des Flurbereinigungsgebietes zu leistende Eigenanteil lediglich 20 v.H. beträgt.
beteiligte Gemeinden:
 
9. Verfahrensbilderoben
 
 


www.landentwicklung.rlp.de




10. Formulare und Merkblätter



Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken

Informationsblatt Vermessung und Abmarkung in Bodenordnungsverfahren
Antrag auf Abmarkung
Vollmacht
Erklärung zur Selbstvertretung
Antrag auf Grenzanzeige der neuen Flurstückel