Geisfeld [73009]

Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1

Zust. Dienststelle: DLR Mosel mit Dienstsitz: Trier

 
 
Diese Veröffentlichung erfolgt nachrichtlich. Sie wird ortsüblich bekannt gemacht in den Mitteilungsblättern der Verbandsgmeinden Hermeskeil, Thalfang am Erbeskopf, Birkenfeld sowie der Gemeinde Nonnweiler.

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Geisfeld
Einladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft

Mit dem Flurbereinigungsbeschluss vom 14.11.2022 ist gemäß § 16 des Flurbereinigungs­gesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) die Teilnehmergemeinschaft der Vereinfachten Flurbereinigung Geisfeld als Körperschaft des öffent­lichen Rechts entstanden.

Nach § 21 FlurbG sind für die Teilnehmergemeinschaft ein aus mehreren Mitgliedern bestehender Vorstand und für jedes Vorstandsmitglied ein Stellvertreter zu wählen.

Hiermit werden die Teilnehmer (Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte) am Verein­fachten Flurbereinigungsverfahren Geisfeld sowie diejenigen Personen, die ihre mögliche Wahl als Mitglied des Vorstandes annehmen würden, zu einer Teilnehmerversammlung zur
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft

eingeladen, die
am Mittwoch, den 15.03.2023 um 19.00 Uhr
im Bürgerhaus Geisfeld, Kirchstr. 34, 54413 Geisfeld

stattfindet.

Die Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter werden von den im Wahltermin an­wesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten mit der Mehrheit der abgegebenen Stim­men gewählt. Jeder Teilnehmer oder Bevoll­mächtigte hat eine Stimme. Ein Bevollmäch­tigter hat auch dann nur eine Stimme, wenn er mehrere Teilnehmer vertritt. Wird ein Teilnehmer bevollmächtigt, kann dieser entweder das eigene Stimmrecht oder das Stimmrecht einer vollmachtgebenden Person wahrnehmen. Bevollmäch­tigte haben sich im Wahltermin durch eine schriftliche Vollmacht aus­zu­weisen. Ein Vollmachtvordruck ist beim DLR Mosel, Tessenowstr. 6, 54295 Trier erhältlich oder kann im Internet unter http://www.dlr.rlp.de (rechts unter „Direkt zu“: Bodenordnungsverfahren -> Geisfeld -> 10. Formulare und Merkblätter -> „Vollmacht zur Vertretung bei der Vorstandswahl“ abgerufen werden. Gemein­schaft­liche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten.

Trier, den 15.02.2023

DLR Mosel

Im Auftrag

Gez. Simon Liefgen
letzte Aktualisierung: 02/16/2023
 

1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachungen
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trier
8. Verfahrensdaten
9. Verfahrensbilder
10. Formulare und Merkblätter

 
1. Verfahrensgebietoben
 
 
Verfahrenskarte:  download
 
2. Ziele des Verfahrensoben
 
Das ländliche Bodenordnungsverfahren Geisfeld wurde am 14.11.2021 als vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG eingeleitet. Es umfasst weite Teile der Gemarkung Geisfeld und kleine Teile der Gemarkungen Malborn, Burtscheid, Rascheid und Hermeskeil.
Die bebauten Ortslagen von Geisfeld, sowie 2 Wochenendgebiete gehören nicht zum Verfahren. Die Abgrenzung des Verfahrensgebietes erfolgte so, dass die agrarstrukturellen Zielsetzungen der ländlichen Bodenordnung zusammen mit den notwendigen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege realisiert werden können. Mit dem ländlichen Bodenordnungsverfahren werden insbesondere folgende Ziele verfolgt:
- Verbesserung des landwirtschaftlichen Wegenetzes durch Erhöhung der Tragfähigkeit und Ausdünnung des vorhandenen Wegenetzes mit Rekultivierung
- Regelung der Rechtsverhältnisse
- Schaffung größerer, wettbewerbsfähiger Bewirtschaftungseinheiten
- Umsetzung von landespflegerischen Maßnahmen
- Erneuerung des Liegenschaftskatasters
Im Rahmen der Förderung der Landeskultur werden auch die ökologischen und volkswirtschaftlichen Interessen berücksichtigt. Mit Hilfe des ländlichen Bodenordnungsverfahrens können darüber hinaus auch die Voraussetzungen zur Verwirklichung landespflegerischer und grünordnerischer Maßnahmen geschaffen werden. Das Verfahren dient daher auch in besonderem Maße dem Erhalt und der Offenhaltung der Kulturlandschaft.
 
3. Verfahrensablaufoben
 
Einleitende Informationen 11/15/2021
Anordnungsbeschluss 11/14/2022
Wahl des Vorstandes der TG 03/15/2023
Feststellung der Wertermittlung
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungenoben
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Aufklärungsversammlung
(eingestellt am 29.10.2021)

Hygienekonzept
(aktualisiert am 08.11.2021)
Flurbereinigungsbeschluss
(eingestellt am 15.11.2022)
Einladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
(neu eingestellt am 16.02.2023)
 
5. Kartenoben
 
Übersichtskarte Verfahrensgebiet
(eingestellt am 29.10.2021)
Übersichtskarte
(neu eingestellt am 16.11.2022)
 
6. Vorstand der TGoben
 
Vorsitz der TG:
Josef Eiden
Anschrift:
Auf Der Köbs 23, 54413 Geisfeld
Telefon:
06586 479
Email:
josef.eiden@gmx.de
sonstige Mitglieder:
Theo Palm, Günter Breidt, Paul Kolz, Jörg Palm
 
 
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trieroben
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
54295 Trier, Tessenowstrasse 6
Email:
dlr-Mosel@dlr.rlp.de
 
Gruppenleitung:
Liefgen, Simon
Sachgebietsleitung Planung und Vermessung:
Lehnart, Lisa-Marie
Sachgebietsleitung Verwaltung:
Graul, Heike
Sachgebietsleitung Landespflege:
Bitdinger, Martin
Sachgebietsleitung Bau:
Candels, Alexandra
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdatenoben
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
908 ha
Anzahl der Ordnungsnummern (Eigentumsverhältnisse):
352
Kosten:
Finanzierung:
Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift über die Förderung von Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz ergibt sich im Flurbereinigungsverfahren Geisfeld eine Bezuschussung der zuwendungsfähigen Ausführungskosten in Höhe von v.H., sodass der von den Beteiligten des Flurbereinigungsverfahrens zu leistende Eigenanteil lediglich v.H. beträgt.
beteiligte Gemeinden:
Burtscheid, Geisfeld, Hermeskeil, Malborn, Rascheid
 
9. Verfahrensbilderoben
 
 


www.landentwicklung.rlp.de




10. Formulare und Merkblätter



Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken

Planwunschtermin
Merkblatt Dauergrünland
Zustimmungserklärung der Eigentümer zur Aufteilung gemeinschaftlichen Eigentums
Vermessung und Abmarkung in Flurbereinigungsverfahren
Antrag auf Abmarkung
Vollmacht
Erklärung





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