Freinsheim VI [41155]

Flurbereinigung nach §§ 1/37

Zust. Dienststelle: DLR Rheinpfalz mit Dienstsitz: Neustadt

 
© DLR
 

Vorzeitige Ausführungsanordnung

Mit Wirkung vom 27.01.2021 wird die vorzeitige Ausführung des Flurbereinigungsplanes einschließlich seiner Nachträge angeordnet.
Sie hat die rechtliche Wirkung, dass die Abfindung jedes Beteiligten in rechtlicher Beziehung an die Stelle seiner alten Grundstücke und Rechte tritt. Die im Flurbereinigungsplan aufgeführten Teilnehmer werden jetzt auch Eigentümer der für sie ausgewiesenen Grundstücke.

(s. Bekanntmachungen)


letzte Aktualisierung: 06/22/2022
 

1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachungen
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Rheinpfalz in Neustadt
8. Verfahrensdaten
9. Verfahrensbilder
10. Formulare und Merkblätter

 
1. Verfahrensgebietoben
 
Übersichtskarte
unmaßstäblich

Darstellung auf der Grundlage der Geobasisdaten der Vermessungs- und Katasterverwaltung. Mit Genehmigung des Landesamtes für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz.
 
Verfahrenskarte:  download
 
2. Ziele des Verfahrensoben
 
Für die Landwirtschaft
Die Produktions- und Arbeitsbedingungen sollen verbessert werden und eine rationelle und wettbewerbsfähige Landwirtschaft ermöglichen. Dafür ist ein neues Wege- und Gewässernetz zu schaffen, welches die Ausweisung von günstig geformten und ausreichend großen Besitzstücken ermöglicht.
Im Verfahren soll die Abgrenzung der zum Weinanbau zugelassenen Flächen erfolgen.

Für den Naturschutz
Mit der Schaffung eines Biotopverbundsystems wird der Naturschutz verbessert und sensible Bereiche werden für bedrohte Arten, wie z.B. Heidelerche, Neuntöter und Wiedehopf gesichert.
 
3. Verfahrensablaufoben
 
Einleitende Informationen
Anordnungsbeschluss 09/21/98
Wahl des Vorstandes der TG 02/08/2012
Feststellung der Wertermittlung 08/20/2013
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 12/18/2013
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang 05/15/2014
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes 01/27/2021
Berichtigung der öffentlichen Bücher 05/28/2021
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungenoben
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Die Veröffentlichungen erfolgen hier nachrichtlich. Fristen werden hierdurch nicht in Lauf gesetzt.
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte ortsüblich in den Amts- und Gemeindeblättern der Flurbereinigungsgemeinde sowie den angrenzenden Gemeinden.

Aktuell

    Vorzeitige Ausführungsanordnung
    gemäß § 63 FlurbG
    öffentliche Bekanntmachung vom 07.12.2020

Archiv

    Teilungsbeschluss
    vom 21.06.2011
    1. Änderungsbeschluss
    vom 07.11.2011
    Bekanntmachung Veränderungssperre
    vom 15.03.2012
    Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin
    über die Ergebnisse der Wertermittlung gem. § 32 Satz 2 FlurbG
    öffentliche Ladung vom 08.03.2013
    2. Änderungsbeschluss
    vom 15.08.2013
    Unanfechtbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses
    seit dem 31.01.2014
    Vorläufige Anordnung gem. § 36 FlurbG
    öffentliche Bekanntmachung vom 19.02.2014
    Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Nachbewertung
    öffentliche Ladung vom 20.02.2014
    Feststellung der Nachbewertung
    vom 01.04.2014
    Vorläufige Besitzeinweisung
    vom 04.04.2014
    Überleitungsbestimmungen
    vom 04.04.2014
    Aktion "Mehr Grün durch Flurbereinigung"
    Vorläufige Besitzeinweisung Teil 2
    öffentliche Bekanntmachung vom 09.04.2015
    3. Änderungsbeschluss
    vom 30.06.2017
    Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zum Anhörungstermin über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes
    öffentliche Ladung vom 13.12.2019


    4. Änderungsbeschluss
    vom 10.01.2020
 
5. Kartenoben
 
    Karte des neuen Bestandes

    Karten zu den vorläufigen Besitzeinweisungen
 
6. Vorstand der TGoben
 
Vorsitz der TG:
Bernd Rehg
Anschrift:
Herrenstraße 2, 67251 Freinsheim
Telefon:
0176/22030083
Email:
winzerhof-rehg@t-online.de
sonstige Mitglieder:
Neuschäfer, Bernd/
Krebs, Harald/
Oberholz, Jürgen/
Pausch, Jürgen
 
©
 
7. Mitarbeiter des DLR Rheinpfalz in Neustadtoben
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
67433 Neustadt, Konrad-Adenauer-Str. 35
Email:
Landentwicklung-Rheinpfalz@dlr.rlp.de
 
Gruppenleitung:
Bretscher, Raphael
Sachgebietsleitung Planung und Vermessung:
Gottschalk, Gerd
Sachgebietsleitung Verwaltung:
Litzel, Bianka
Sachgebietsleitung Landespflege:
Schmitt, Martina
Sachgebietsleitung Bau:
Carosi, Gary
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdatenoben
 
Verfahrensart:
Flurbereinigung nach §§ 1/37
Verfahrensgröße:
80 ha
Anzahl der Ordnungsnummern (Eigentumsverhältnisse):
145
Kosten:
Finanzierung:
beteiligte Gemeinden:
Dackenheim, Dirmstein, Ellerstadt, Freinsheim, Großkarlbach, Herxheim Am Berg
 
9. Verfahrensbilderoben
 
 


www.landentwicklung.rlp.de




10. Formulare und Merkblätter



Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken

Planwunschtermin
Merkblatt Dauergrünland
Zustimmungserklärung der Eigentümer zur Aufteilung gemeinschaftlichen Eigentums
Vollmacht
Erklärung





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