Nußdorf V [41280]

Flurbereinigung nach §§ 1/37

Zust. Dienststelle: DLR Rheinpfalz mit Dienstsitz: Neustadt

 
© DLR
 

Schlussfeststellung

Durch die Schlussfeststellung vom 31.01.2024 wird das Flurbereinigungsverfahren formal abgeschlossen.
Nach Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung tritt die Rechtsfolge ein, dass Beteiligte an dem Verfahren mit Nachforderungen, Anträgen, Widersprüchen nicht mehr gehört werden können und die Zuständigkeit der Flurbereinigungsbehörde erlischt.

(s. Bekanntmachungen)


letzte Aktualisierung: 01/31/2024
 

1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachungen
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Rheinpfalz in Neustadt
8. Verfahrensdaten
9. Verfahrensbilder
10. Formulare und Merkblätter

 
1. Verfahrensgebietoben
 
Übersichtskarte
unmaßstäblich

Darstellung auf der Grundlage der Geobasisdaten der Vermessungs- und Katasterverwaltung. Mit Genehmigung des Landesamtes für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz.

 
 
2. Ziele des Verfahrensoben
 
Weinbergsverfahren werden in der Südpfalz in Abschnitten auf der Grundlage des von der Aufbaugemeinschaft festgelegten Aufbauplanes durchgeführt. Das Flurbereinigungsverfahren Nußdorf V ist das dritte von insgesamt 10 Flurbereinigungsverfahren des Gesamtverfahrens Nußdorf II.
Das Flurbereinigungsverfahren Nußdorf II wurde mit Beschluss vom 12.11.2001 als Gesamtverfahren angeordnet, insbesondere um Maßnahmen der Landentwicklung in Verbindung mit Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung, des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu ermöglichen und durchzuführen.
Mit dem Teilungsbeschluss vom 02.10.2013 wurde der dritte Flurbereinigungsabschnitt abgeteilt und als eigenständiges Flurbereinigungsverfahren mit der Bezeichnung Nußdorf V bearbeitet.
 
3. Verfahrensablaufoben
 
Einleitende Informationen
Anordnungsbeschluss 11/12/2001
Wahl des Vorstandes der TG
Feststellung der Wertermittlung 01/19/2015
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 12/22/2015
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang 06/10/2016
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 04/26/2017
Eintritt des neuen Rechtszustandes 04/03/2018
Berichtigung der öffentlichen Bücher 10/05/2020
Schlussfeststellung 01/31/2024
 
4. Bekanntmachungenoben
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Die Veröffentlichungen erfolgen hier nachrichtlich. Fristen werden hierdurch nicht in Lauf gesetzt.
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte ortsüblich in den Amts- und Gemeindeblättern der Flurbereinigungsgemeinde sowie den angrenzenden Gemeinden.

Aktuell

    Schlussfeststellung gemäß § 149 FlurbG
    -öffentliche Bekanntmachung vom 31.01.2024

Archiv


    Teilungsbeschluss
    vom 02.10.2013
    Signalisierung von Vermessungspunkten
    vom 07.02.2014
    Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung
    Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
    vom 19.01.2015
Feststellung der UVP-Pflicht
öffentliche Bekanntmachung vom 23.11.2015



Vorläufige Anordnung gemäß § 36 FlurbG
öffentliche Bekanntmachung vom 23.12.2015
    Vorläufige Besitzeinweisung gemäß § 65 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
    öffentliche Bekanntmachung vom 10.05.2016

    Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zum Anhörungstermin über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes
    öffentliche Bekanntmachung vom 10.03.2017

    Vorzeitige Ausführungsanordnung gem. § 63 FlurbG
    Öffentliche Bekanntmachung vom 13.02.2018


    Aktion "Mehr Grün durch Flurbereinigung"
    Öffentliche Bekanntmachung vom 16.03.2020


    Zuteilung der Massegrundstücke gegen Geldausgleich
    Öffentliche Bekanntmachung vom 19.05.2020

    Ausgleichshebung mit Abrechnung des Verfahrens
    mit Fälligkeit zum 30.08.2021
 
5. Kartenoben
 
    Gebietskarte zur vorläufigen Besitzeinweisung § 65 FlurbG


    Gebietskarte zur Anordnung § 36 FlurbG

    Maßnahmenkarte zur Anordnung § 36 FlurbG
    Aufbauabschnitte
Gebietskarte
 
6. Vorstand der TGoben
 
Vorsitz der TG:
Anschrift:
Telefon:
Email:
sonstige Mitglieder:
 

© DLR
 
7. Mitarbeiter des DLR Rheinpfalz in Neustadtoben
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
67433 Neustadt, Konrad-Adenauer-Str. 35
Email:
Landentwicklung-Rheinpfalz@dlr.rlp.de
 
Gruppenleitung:
Merkel, Claudia
Sachgebietsleitung Planung und Vermessung:
Mensinger, Tobias
Sachgebietsleitung Verwaltung:
Litzel, Bianka
Sachgebietsleitung Landespflege:
Kintscher, Robert
Sachgebietsleitung Bau:
Müller, Christof
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdatenoben
 
Verfahrensart:
Flurbereinigung nach §§ 1/37
Verfahrensgröße:
69 ha
Anzahl der Ordnungsnummern (Eigentumsverhältnisse):
176
Kosten:
Finanzierung:
beteiligte Gemeinden:
 
9. Verfahrensbilderoben
 
 


www.landentwicklung.rlp.de




10. Formulare und Merkblätter



Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken

Vollmacht
Erklärung
Vollmacht zur Vertretung bei der Vorstandswahl