Nierstein-Plateau - Proj. V [91808]

Flurbereinigung nach §§ 1/37

Zust. Dienststelle: DLR Rheinhessen - Nahe - Hunsrück mit Dienstsitz: Bad Kreuznach

 
 
Die Beteiligten werden zum 20.03.2024 in den Besitz der neuen Grundstücke eingewiesen. Gleichzeitig wird die Ladung zur Vorlage des Flurbereinigungsplanes auf den 26.03.2024 festgesetzt. In den nächsten Wochen erhalten die Beteiligten daher Ihren Neuen Bestand mit Plänen zugesandt. Daneben werden zum 28.02.2024 die Ergebnisse der Nachbewertung festgestellt. Weitere Informationen zur Besitzeinweisung, der Ladung und der Feststellung der Ergebnisse der Nachbewertung finden Sie in der Rubrik "Bekanntmachungen"
letzte Aktualisierung: 02/28/2024
 

1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachungen
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Rheinhessen - Nahe - Hunsrück in Bad Kreuznach
8. Verfahrensdaten
9. Verfahrensbilder
10. Formulare und Merkblätter

 
1. Verfahrensgebietoben
 
 
 
2. Ziele des Verfahrensoben
 
 
3. Verfahrensablaufoben
 
Einleitende Informationen 04/03/2007
Anordnungsbeschluss 04/24/2007
Wahl des Vorstandes der TG 09/09/2021
Feststellung der Wertermittlung 01/19/2023
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 03/13/2023
Planwunschtermin 07/27/2023
Allgemeiner Besitzübergang
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungenoben
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
Teilungsbeschluss und Änderungsbeschluss vom 17.03.2021
I. Änderungsbeschluss vom 14.12.2022
Einladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaften am 09.09.2021
Ladung zur Offenlage über die Ergebnisse der Wertermittlung am 19.10.2022 und Wertermittlungsrahmen
Feststellung der Wertermittlungsergebnisse vom 19.01.2023
Planfeststellung § 41 ohne Rechtsbehelf, Erläuterungsbericht und Verzeichnis der Festsetzungen vom 13.03.2023
Vorläufige Anordnung gem. § 36 FlurbG vom 24.03.2023
Ladung zur Auslegung und zur Anhörungstermin über die Nachbewertungsergebnisse der Wertermittlung vom 13.12.2023
Nachholtermin
Ladung zur Auslegung und zur Anhörungstermin über die Nachbewertungsergebnisse der Wertermittlung vom 24.01.2024
II. Änderungsbeschluss vom 13.02.2024
Vorläufige Besitzeinweisung vom 23.02.2024
Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes vom 23.02.2024
Feststellung der Ergebnisse der Nachbewertung vom 28.02.2024
 
5. Kartenoben
 
Wertermittlungskarte
Karte zum Plan § 41 FlurbG im Maßstab 1 : 6000
Karte zur Vorläufigen Anordnung § 36 FlurbG im Maßstab 1 : 2000
 
6. Vorstand der TGoben
 
Vorsitz der TG:
Hans-Joachim Raddeck
Anschrift:
Am Hummertal 100, 55283 Nierstein
Telefon:
06133 58115 017624893374
Email:
info@raddeckwein.de
sonstige Mitglieder:
Daniel Huff,Jonah Eitel,Jochen Seebrich,Thore Eimermann,Sebastian Ulrich Strub,Sebastian Strub,Jochen Schmitt,Steffen Lothar Müller
 
 
7. Mitarbeiter des DLR Rheinhessen - Nahe - Hunsrück in Bad Kreuznachoben
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
55545 Bad Kreuznach, Rüdesheimer Str. 60-68
Email:
550W@dlr.rlp.de
 
Gruppenleitung:
Lux, Nina
Sachgebietsleitung Planung und Vermessung:
Reusch, Felix
Sachgebietsleitung Verwaltung:
Burgmaier, Fabian-Moritz
Sachgebietsleitung Landespflege:
Sachgebietsleitung Bau:
Sigmundt, Markus
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdatenoben
 
Verfahrensart:
Flurbereinigung nach §§ 1/37
Verfahrensgröße:
83 ha
Anzahl der Ordnungsnummern (Eigentumsverhältnisse):
191
Kosten:
Die geplanten Kosten belaufen sich auf 1,45 Mio € Euro
Finanzierung:
Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift über die Förderung von Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz ergibt sich im Flurbereinigungsverfahren Nierstein-Plateau Projekt V eine Bezuschussung der zuwendungsfähigen Ausführungskosten in Höhe von 75 v.H., sodass der von den Beteiligten des Flurbereinigungsverfahrens zu leistende Eigenanteil lediglich 25 v.H. beträgt.
beteiligte Gemeinden:
Nierstein
 
9. Verfahrensbilderoben
 

© DLR
 


www.landentwicklung.rlp.de




10. Formulare und Merkblätter



Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken

Zustimmungserklärung der Eigentümer zur Aufteilung gemeinschaftlichen Eigentums
Vermessung und Abmarkung in Flurbereinigungsverfahren
Antrag auf Abmarkung
Vollmacht
Erklärung





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