Herxheim am Berg VI [41502]

Flurbereinigung nach §§ 1/37

Zust. Dienststelle: DLR Rheinpfalz mit Dienstsitz: Neustadt

 
© DLR
 

Schlussfeststellung unanfechtbar

Der Beschluss vom 18.08.2017 ist seit dem 26.09.2017 unanfechtbar mit der Rechtsfolge, dass Beteiligte an dem Verfahren mit Nachforderungen, Anträgen, Widersprüchen nicht mehr gehört werden können und die Zuständigkeit der Flurbereinigungsbehörde erlischt.

letzte Aktualisierung: 10/05/2017
 

1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachungen
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Rheinpfalz in Neustadt
8. Verfahrensdaten
9. Verfahrensbilder
10. Formulare und Merkblätter

 
1. Verfahrensgebietoben
 
Übersichtskarte
unmaßstäblich

Darstellung auf der Grundlage der Geobasisdaten der Vermessungs- und Katasterverwaltung. Mit Genehmigung des Landesamtes für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz.
 
Verfahrenskarte:  download
 
2. Ziele des Verfahrensoben
 
Weinbergsverfahren werden in der Pfalz in Abschnitten auf der Grundlage des von der Aufbaugemeinschaft festgelegten Aufbauplanes durchgeführt. Das Flurbereinigungsverfahren Herxheim a. B. VI ist das fünfte von insgesamt sechs Verfahren.
Das Flurbereinigungsverfahren Herxheim a. B. wurde mit Beschluss vom 28.11.1984 als sogenanntes 'Gesamtverfahren' angeordnet, insbesondere zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen sowie zur Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung.
 
3. Verfahrensablaufoben
 
Einleitende Informationen
Anordnungsbeschluss 11/23/2005
Wahl des Vorstandes der TG
Feststellung der Wertermittlung 10/30/2006
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 01/19/2007
Planwunschtermin 04/24/2007
Allgemeiner Besitzübergang 04/22/2008
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 04/21/2009
Eintritt des neuen Rechtszustandes 06/21/2010
Berichtigung der öffentlichen Bücher 05/11/2010
Schlussfeststellung 09/26/2017
 
4. Bekanntmachungenoben
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 

Aktuell

Aktuell

Diese Veröffentlichungen erfolgen hier nachrichtlich. Fristen werden hierdurch nicht in Lauf gesetzt.
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte ortsüblich in den Amts- und Gemeindeblättern der Flurbereinigungsgemeinde sowie den angrenzenden Gemeinden.
    Schlussfeststellung gemäß § 149 FlurbG
    öffentliche Bekanntmachung vom 18.08.2017
 
5. Kartenoben
 
 
6. Vorstand der TGoben
 
Vorsitz der TG:
Gerald Eger
Anschrift:
Weinstraße 57, 67273 Herxheim
Telefon:
06353/93116 oder 0177/7788666
Email:
sonstige Mitglieder:
Reiss Walter
Petri Gerd
Gabel Wolfgang
Zorn Helmut
 
©
 
7. Mitarbeiter des DLR Rheinpfalz in Neustadtoben
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
67433 Neustadt, Konrad-Adenauer-Str. 35
Email:
Landentwicklung-Rheinpfalz@dlr.rlp.de
 
Gruppenleitung:
Merkel, Claudia
Sachgebietsleitung Planung und Vermessung:
Weyand, Axel
Sachgebietsleitung Verwaltung:
Litzel, Bianka
Sachgebietsleitung Landespflege:
Kintscher, Robert
Sachgebietsleitung Bau:
Müller, Christof
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdatenoben
 
Verfahrensart:
Flurbereinigung nach §§ 1/37
Verfahrensgröße:
46 ha
Anzahl der Ordnungsnummern (Eigentumsverhältnisse):
154
Kosten:
587.000 EUR Euro
Finanzierung:
Gefördert werden die zuwendungsfähigen Ausführungskosten zu 65 % mit Mitteln aus mit Mitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe. Die verbleibenden 35 % haben die am Verfahren Beteiligten als Eigenleistungen anteilig zu tragen.
beteiligte Gemeinden:
Dackenheim, Herxheim Am Berg, Weisenheim Am Berg
 
9. Verfahrensbilderoben
 

© DLR
 


www.landentwicklung.rlp.de




10. Formulare und Merkblätter



Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken

Vollmacht
Erklärung
Vollmacht zur Vertretung bei der Vorstandswahl